Seit dem 01.01.2024 besteht zwischen der Sozietät KRONENANWÄLTE GbR und Herrn Rechtsanwalt Armin Beck eine Bürogemeinschaft.

Rechtlicher Hinweis:
Die Rechtsanwälte der Sozietät KRONENANWÄLTE GbR und Herr Rechtsanwalt Armin Beck üben ihre Tätigkeit jeweils selbständig und eigenverantwortlich aus und sind unabhängig tätig. Es bestehen insbesondere keine gesellschafts-rechtlichen Verbindungen.

Eine Haftung für die Tätigkeit der jeweils anderen Mitglieder der Bürogemein-schaft wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Armin Beck

Rechtsanwalt
IN BÜROGEMEINSCHAFT

Rechtsanwalt Armin Beck studierte Rechtswissenschaften an den Universiäten in Würzburg und in Genf (Schweiz) und wurde nach Absolvierung des Referendariats im Jahr 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Tätigkeitsschwerpunkte sind

  • Wirtschaftsrecht insbesondere der Vertragsgestaltung, AGB-Recht, EDV/Informationstechnologierecht, gewerblicher Rechtsschutz (insbesondere Wettbewerbsrecht) Verhandlung-und Projektbegleitung.
  • Arzt als Unternehmer, insbesondere Vertragsarztrecht, Vertrags und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Praxisübergabe, IT-Gericht für Heilberufe
  • Familienrecht, insbesondere Unterhaltsrecht, Güterrecht, Kindschaft Sachen, Ehe-und Trennung/-Scheidungsfolgenverträge, Vermögensnachfolge

Herr Armin Beck ist Stadtrat in Karlstadt sowie Kreisrat des Landkreises Main-Spessart